Eine gute Nachricht für soziale Träger: Trotz der Drohung pauschaler Haushaltskürzungen werden auch weiterhin soziale Träger unterstützt, die Wohnraumangebote herstellen wollen
Förderung Neubau von Wohnraum für soziale Träger aktualisiert
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen hat die Verwaltungsvorschriften für die Durchführung der Förderung des Neubaus von Wohnraum für soziale Träger aktualisiert. Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt für Berlin sind diese am 5. Juli 2024 in Kraft getreten. Sie treten am 30. Juni 2026 außer Kraft. Die aktuellen Konditionen finden Sie hier: https://www.berlin.de/sen/bauen/neubau/wohnraum-fuer-soziale-traeger/
Allerdings gilt auch der Hinweis: Die Förderung über die „Verwaltungsvorschriften für die Durchführung eines Projektaufrufs zur Förderung des Neubaus von Wohnraum für soziale Träger“ steht unter Vorbehalt der Verfügbarkeit der Mittel. Aufgrund erhöhter Antragsstellungen in den Jahren 2023 und 2024 wird auf den aktuell begrenzten Mittelrahmen hingewiesen.