Für Menschen in Einrichtungen, denen von einem freien Träger nicht nur Wohnraum, sondern auch Betreuung zur Verfügung gestellt wird, kann das WBVG gelten. Aber wann gilt es, was muss der Träger beim Vertragsschluss beachten, was ist mit Entgelterhöhung oder Kündigung?
Der Paritätische Wohlfahrstverband lädt Sie herzlich zum Seminar Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG), insbesondere für die Eingliederungshilfe, am 12. August 2021, 09:00 – 13:00 Uhr(Zusatztermin) ein.
Anhand von Fällen aus der Praxis erörtert Benjamin Raabe - Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht - die wesentlichen Probleme erörtert. Sie erhalten viel Raum für Ihre konkreten Fragen.
Weiterführende Informationen und Anmeldung unter:https://paritaetisches-jugendhilfeforum.de/veranstaltung/wbvg-insbesondere-fur-eingliederungshilfe#2516